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Frauen helfen Frauen Filder e.V.

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Das Frauen- und Kinderschutzhaus

„Hier kam ich zum ersten Mal nach langem für eine Nacht zur Ruhe“

Der Weg ins Frauenhaus. Wer kann kommen?

Wann können Sie in unser Frauen·haus kommen?

Zum Beispiel:

            Ihr Partner bedroht Sie.

            Ihr Partner schlägt Sie.

            Oder Sie erleben in Ihrer Familie oder Beziehung eine Gewalt.

Dann können Sie Ihre Wohnung verlassen.

Sie können auch Ihre Kinder mitbringen.

Unser Frauen·haus schützt Sie vor Gewalt.

Das Frauen·haus ist für Frauen ab 18 Jahren.

Keine Rolle spielt zum Beispiel:

            Ihre Staats·angehörigkeit

            Ihr Einkommen

            Oder Ihre Religion.

Sie können auch Ihre Kinder mitbringen:

            Alle Mädchen

            Und alle Jungen bis 14 Jahre.

Wie lange können Sie im Frauen·haus bleiben?

            Bis es keine Bedrohung mehr gibt

            Und bis Sie Ihr Leben klären.

Sie müssen im Frauen·haus selbst·ständig sein.

Das heißt zum Beispiel:

            Sie versorgen sich und Ihre Kinder selbst.

Wann können Sie nicht in unser Frauen·haus?

            Sie haben gerade eine psychiatrische Erkrankung

            Sie nehmen Drogen

            Sie gefährden sich oder andere Menschen

            Sie haben keinen festen Wohn·sitz

            Oder Sie haben ein Haus·tier.


Wie können Sie zu uns kommen?

 

Die Adressen von Frauenhäusern müssen aus Sicherheitsgründen geheim bleiben.

Wollen Sie zu uns kommen, dann rufen Sie uns an unter: Telefon: 0711 / 99 77 461.

Sollten wir ein Zimmer für Sie frei haben, holen wir Sie gerne von einem Treffpunkt ab.

Was sollten Sie dabei haben?
 

Sie kommen ohne Gefahr an diese Dinge heran?

Dann bringen Sie bitte mit:

  • Pass/Ausweis, Kinde rausweis
  • Bar geld
  • Konto karte, Spar buch
  • Kranken kassen karten, Bescheide von Behörden

Zum Beispiel:

Vom Job·center, für Kinder·geld, Unterhalts·vorschuss

  • Nachweise für Gehalt
  • Unterlagen für die Renten·versicherung
  • allgemeine Unterlagen zu Ihren Versicherungen
  • Geburts·urkunden
  • Heirats·urkunden
  • Unterlagen zum Aufenthalts·status
  • Miet·vertrag
  • Führer·schein
  • Wohnungs·schlüssel
  • Zeugnisse:
    Zum Beispiel: Schul·zeugnisse oder Arbeits·zeugnisse
  • Schul·sachen von den Kindern
  • Lieblings·spielzeug von den Kindern

Das Leben im Frauenhaus

 

In unserem Haus haben Sie mit Ihren Kindern ein Zimmer.

Mit anderen Bewohnerinnen teilen Sie sich:

Küche, Bad und einen Gemeinschafts·raum.

Sie versorgen sich und Ihre Kinder selbst.

Lesen Sie hier:

Unsere Hausordnung

Leitgedanken im Frauen- und Kinderschutzhaus Filder

 

Sie wohnen in unserem Haus?

Dann bezahlen Sie eine Miete.

Sie haben kein Einkommen?

Dann bezahlt das Job·center die Miete.

Hilfs·angebote im Frauen·haus

Wir haben 3 Sozial·pädagoginnen für eine Beratung.

Diese Fach·leute unterstützen Sie.

Sie haben eine eigene Ansprech·partnerin.

Die Ansprech·partnerin hilft Ihnen.

Die Ansprech·partnerin unterstützt Sie.

Die Ansprech·partnerin begleitet Sie.

Zum Beispiel:

  • Wir begleiten Sie bei Krisen oder Problemen
  • Wir klären Fragen zum Geld oder zum Gesetz
  • Wir helfen beim Kontakt zu Behörden oder Ärzten
  • Wir helfen bei Sprach·kursen oder Weiter·bildungen
  • Wir helfen bei Bewerbungen oder bei der Job·suche
  • Wir unterstützen beim Umzug
  • Sie haben das Frauen·haus verlassen?

Und Sie wünschen sich eine weitere Betreuung?
Dann helfen wir Ihnen weiter.

Kinder im Frauen haus

 

Wir schützen auch Mütter mit Kindern im Frauen·haus.

Die Kinder haben ein Spiel·zimmer bei uns.

Und die Kinder haben einen kleinen Garten bei uns.

Wir helfen einzeln oder in Gruppen.

So gewöhnen sich die Kinder an die neue Umgebung.

Sie haben Fragen zur Erziehung?

Dann bieten wir Ihnen Hilfe an.