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Frauen helfen Frauen Filder e.V.

Spenden

Sie wollen einer Betroffenen helfen


Wenn Sie eine Frau unterstützen wollen, bei der Sie den Eindruck haben, dass sie von Gewalt in der Partnerschaft betroffen ist, dann ...

 

  • dürfen Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle wenden.
  • versuchen Sie, am besten in geschütztem Rahmen, Kontakt mit der Frau aufzunehmen.
  • äußern Sie Ihre Sorge um sie und formulieren Sie die Vermutung, dass sie von Gewalt betroffen ist, oder unter großem Druck steht.
  • vermitteln Sie ihr die Botschaft, dass es Hilfe für ihre Situation gibt und sie Unterstützung bekommen kann.
  • geben Sie der Betroffenen die Kontaktdaten des Bundeshilfetelefons (Telefon: 08000 116 016) oder unserer Beratungsstelle (Telefon 0711 / 79 49 414).
  • fragen Sie, ob Sie konkret helfen können, in dem Sie beispielsweise Gegenstände oder Dokumente für die Betroffene deponieren oder die Kinderbetreuung übernehmen, während die Frau zu Ärzten, Ämtern oder zur Polizei geht.
  • bieten Sie ihr an, eine Terminvereinbarung für sie zu übernehmen, wenn es ihr selbst nicht möglich ist.
  • rufen Sie im akuten Notfall die Polizei an (Telefon: 110) oder ermutigen Sie die Betroffene es selbst zu tun.
  • müssen Sie damit rechnen, eine abweisende Reaktion der Betroffenen zu erhalten. Auf die Gewalt angesprochen zu werden, löst oft Scham aus und kann als Bedrohung und Einmischung empfunden werden. Auch Angst kann ausgelöst werden, da nicht absehbar ist, was durch ein Outen in Gang gesetzt wird.
  • vermitteln Sie die Botschaft, dass Sie da sind, wenn die betreffende Person Hilfe in Anspruch nehmen möchte.


Bei der Vermutung von akuter Gefährdung von Kindern in der Familie, wenden Sie sich direkt an den Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen (Jugendamt).

 

Konfrontieren Sie nicht den mutmaßlichen Gefährder, denn dies könnte die Bedrohung und Gefährdung der Frau erhöhen.

 

Unternehmen Sie alle Schritte möglichst nur in Absprache mit der Betroffenen.

Sie wollen einer Betroffenen helfen


Wenn Sie eine Frau unterstützen wollen, bei der Sie den Eindruck haben, dass sie von Gewalt in der Partnerschaft betroffen ist, dann ...

 

  • dürfen Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle wenden.
  • versuchen Sie, am besten in geschütztem Rahmen, Kontakt mit der Frau aufzunehmen.
  • äußern Sie Ihre Sorge um sie und formulieren Sie die Vermutung, dass sie von Gewalt betroffen ist, oder unter großem Druck steht.
  • vermitteln Sie ihr die Botschaft, dass es Hilfe für ihre Situation gibt und sie Unterstützung bekommen kann.
  • geben Sie der Betroffenen die Kontaktdaten des Bundeshilfetelefons (Telefon: 08000 116 016) oder unserer Beratungsstelle (Telefon 0711 / 79 49 414).
  • fragen Sie, ob Sie konkret helfen können, in dem Sie beispielsweise Gegenstände oder Dokumente für die Betroffene deponieren oder die Kinderbetreuung übernehmen, während die Frau zu Ärzten, Ämtern oder zur Polizei geht.
  • bieten Sie ihr an, eine Terminvereinbarung für sie zu übernehmen, wenn es ihr selbst nicht möglich ist.
  • rufen Sie im akuten Notfall die Polizei an (Telefon: 110) oder ermutigen Sie die Betroffene es selbst zu tun.
  • müssen Sie damit rechnen, eine abweisende Reaktion der Betroffenen zu erhalten. Auf die Gewalt angesprochen zu werden, löst oft Scham aus und kann als Bedrohung und Einmischung empfunden werden. Auch Angst kann ausgelöst werden, da nicht absehbar ist, was durch ein Outen in Gang gesetzt wird.
  • vermitteln Sie die Botschaft, dass Sie da sind, wenn die betreffende Person Hilfe in Anspruch nehmen möchte.


Bei der Vermutung von akuter Gefährdung von Kindern in der Familie, wenden Sie sich direkt an den Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen (Jugendamt).

 

Konfrontieren Sie nicht den mutmaßlichen Gefährder, denn dies könnte die Bedrohung und Gefährdung der Frau erhöhen.

 

Unternehmen Sie alle Schritte möglichst nur in Absprache mit der Betroffenen.