Leichte Sprache

Frauen helfen Frauen Filder e.V.

Spenden

Gewaltschutzgesetz


Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit 2002 in Kraft und bildet seither die rechtliche Grundlage zum Schutz einer Person vor häuslicher Gewalt. Insbesondere ist der Grundsatz „Wer schlägt muss gehen - das Opfer bleibt in der Wohnung“ umfassend in dieser Gesetzesgrundlage verankert.

Kernstück des GewSchG ist die Regelung zur Wohnungsüberlassung §2,(1) „Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat (...) mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen“.

 

Die Inhalte des Gesetzes im Überblick:

(...) Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

1. Die Wohnung der verletzten Person zu betreten,

2. Sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,

3. Zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,

4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,

5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen (...).